B197 – Die neue Fahrerlaubnisklasse in unserer Schule
Mit dem 01.04.2021 kam die neue Fahrerlaubnisklasse B197 .
Damit ist es möglich, die Fahrausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeugen abzuschließen und hinterher trotzdem schaltgetriebene und automatikgetriebene Kraftfahrzeuge zu führen.
Die B197 kann von vornherein beantragt werden und auch Schüler die bereits eine Ausbildung durchlaufen können bereits von der B197 profitieren und ihre geleisteten Fahrstunden unter bestimmten Bedingungen anrechnen lassen.
Mehr Informationen findet ihr in unseren Fahrschulen. Gerne Beraten wir euch über Vor- und Nachteile.