Begleitetes Fahren (B17)

Begleitetes Fahren (B17)

Wer den Führerschein schon mit 17 Jahren machen möchte, darf – bis er 18 Jahre wird – nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Das begleitete Fahren gibt es schon seit 15 Jahren in Deutschland. Es hat die Zahl der schweren Verkehrsunfälle mit jungen Fahranfängern spürbar gesenkt. Die Begleiter können ihre Fahrerfahrung an die „Neulinge“ weitergeben.

Das „Begleitete Fahren ab 17“ gilt für die Führerscheinklassen B und BE.

Alles Wissenswerte zum Begleiteten Fahren B17

  • Frühestens ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag kann man sich in der Fahrschule in Burscheid oder Hilgen für die Fahrausbildung Klasse B oder BE anmelden.
  • Möglichst zeitgleich sollten Ihr den Antrag auf Theorie- und Praxisprüfung im Bürgerbüro bzw. im zuständigen Straßenverkehrsamt stellen. Der Antrag muss auch von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein und möglichst schon dann den Namen der künftigen Begleitpersonen.
  • Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate, die Praxis frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • B17 wird nur in Deutschland und in Österreich als gültige Fahrerlaubnis anerkannt, im sonstigen Ausland nicht.
  • Fährt ein Jugendlicher mit B17 ohne Begleiter gemäß Prüfbescheinigung und wird dabei erwischt, gibt er seinen Führerschein direkt wieder ab und muss an einem Aufbauseminar teilnehmen, um ihn zurückzubekommen. Außerdem erhält er eine Strafe über 70 Euro und einen Punkt im Flensburg.
  • Die in die Prüfbescheinigung eingetragenen Begleiter dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
  • Im B17 sind auch die Klassen AM und L enthalten, Zweiräder bis 50 m³ und Traktoren dürfen die Jugendlichen auch unbegleitet fahren.

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