Wer den Führerschein schon mit 17 Jahren machen möchte, darf – bis er 18 Jahre wird – nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Das begleitete Fahren gibt es schon seit 15 Jahren in Deutschland. Es hat die Zahl der schweren Verkehrsunfälle mit jungen Fahranfängern spürbar gesenkt. Die Begleiter können ihre Fahrerfahrung an die „Neulinge“ weitergeben.
Das „Begleitete Fahren ab 17“ gilt für die Führerscheinklassen B und BE.
Alles Wissenswerte zum Begleiteten Fahren B17