Motorradführerschein in der Fahrschule Sommerfeld

Motorradführerschein in der Fahrschule Sommerfeld

Mofa-Prüfbescheinigung (M): Um Mofa (Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit)  fahren zu dürfen, musst Du mindesten 15 Jahre alt sein. Dafür brauchst Du zwar keinen Führerschein, aber eine Prüfbescheinigung. Du musst sechs Theoriestunden à 90 Minuten und eine praktische Fahrstunde über 90 Minuten absolvieren sowie eine theoretische Prüfung ablegen.

Welche Fahrzeuge darfst Du mit dem Führerschein AM fahren?

  • „Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimm-ten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm³ oder einer anderen Antriebsform.“

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16
  • Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest
  • Theorie- und Praxisausbildung

Vorgeschriebene Fahrstunden

  • Die Zahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt vom Fahrvermögen des Schülers ab.

Welche Fahrzeuge darfst Du mit dem Führerschein A1 fahren?

  • Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16
  • Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest
  • Theorie- und Praxisausbildung
  • Theorie- und Praxisprüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM

Vorgeschriebene Fahrstunden

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Dunkelfahrten

Welche Fahrzeuge darfst Du mit dem Führerschein A2 fahren?

  • Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abge-leitet sind.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18
  • Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest
  • Theorie- und Praxisausbildung
  • Theorie- und Praxisprüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM, A1

Vorgeschriebene Fahrstunden

  • 5 Überlandfahrten (bei Erweiterung von A1: 3)
  • 4 Autobahnfahrten (bei Erweiterung von A1: 2)
  • 3 Dunkelfahrten (bei Erweiterung von A1: 1)

Welche Fahrzeuge darfst Du mit dem Führerschein A fahren?

  • Gültig für alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
  • Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest
  • Theorie- und Praxisausbildung
  • Theorie- und Praxisprüfung
  • eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Vorgeschriebene Fahrstunden

  • 5 Überlandfahrten (bei Erweiterung von A1: 3, bei Erweiterung von A2 (mind. 2 Jahre): 3)
  • 4 Autobahnfahrten (bei Erweiterung von A1: 2, bei Erweiterung von A2 (mind. 2 Jahre): 2)
  • 3 Dunkelfahrten (bei Erweiterung von A1: 1, bei Erweiterung von A2 (mind. 2 Jahre): 1)
  • Die Sonderfahrten entfallen, wenn Du länger als zwei Jahre den Führerschein A2 hast.

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